Wie stellt sich die rechtliche Situation dar?
Seit dem 01. Mai 2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit
verbundenen Dienstleistungsfreiheit osteuropäischen Firmen gestattet, Pflege-
und Haushaltshilfen u. a. nach Deutschland zu entsenden.
Die Kräfte sind legal in ihren Heimatländern sozialversicherungspflichtig beschäftigt
und verfügen selbstverständlich über alle notwendigen Papiere, wie z. B. die
Bescheinigung E 101.
Mit diesem amtlichen Vordruck weist die Pflege- oder Haushaltshilfe nach,
dass für sie nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Absicherung
gelten, sondern die des Herkunftslandes.
Krankenschwester
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